Die Minergie-Zertifizierung der beiden Häuser wurde in der Folge von Seiten der Energieagentur abgebrochen mit der Begründung, dass die verlängerte Frist für die provisorischen Minergie- Zertifikate am 19. Mai 2019 abgelaufen sei. Das Verwaltungsgericht erkannte, dass die Vorinstanz im angefochtenen Entscheid den zufolge Ablaufs der Geltungsdauer der provisorischen Minergie-Zertifikate verfügten Baustopp zu Recht bestätigt habe. Es hielt zudem fest, die Frage der Ausnützung tangiere beide Häuser in gleicher Weise, indem für das Baugrundstück eine Gesamtausnützungsberechnung erstellt worden sei.