Rückstau aus einer Kanalisation. Als Kanalisation ist nicht nur eine Ableitung von Wasser mittels Leitungen bzw. Röhren zu verstehen, sondern auch eine natürliche Ableitung oder Versickerung (vgl. VerwGE B 2004/13 a.a.O. E. 2c; Gerspach, a.a.O., S. 91 f. Rz. 110). Ob der Rückstau auf einen Baumangel zurückzuführen ist, ist nicht ausschlaggebend. Ist die Ableitung ungenügend, kann Wasser durch den allgemeinen Anstieg des unterirdischen Wasserspiegels in das Gebäude eindringen. Es ist damit mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von einem fortgesetzten Einwirken als wesentlicher (vgl. Art. 31 Abs. 2 GVG und Art.