Kein Überschwemmungsschaden liegt insbesondere vor, wenn Wasser infolge der Durchnässung des Bodens durch starke Niederschläge unterirdisch durch die Wände eines Gebäudes dringt (vgl. D. Gerspach, in: Glaus/Honsell [Hrsg.], Gebäudeversicherung, St. Gallen/Zürich 2009, S. 91 f. Rz. 110). Das Regenwasser floss vorerst von der Oberfläche ins Erdreich und liess dort den Wasserstand allmählich ansteigen, was gemäss Bestätigung der C.__ GmbH sogar zur Bildung eines Sees im Garten führte.