G 7/13 S. 2 Ziff. 4) eindringen konnte oder ob es hinter der Aussendämmung (unterirdisch) durch die Backsteinwand zu drücken vermochte, macht im Ergebnis für die Frage der Versicherungsdeckung keinen Unterschied. Kein Überschwemmungsschaden liegt insbesondere vor, wenn Wasser infolge der Durchnässung des Bodens durch starke Niederschläge unterirdisch durch die Wände eines Gebäudes dringt (vgl. D. Gerspach, in: Glaus/Honsell [Hrsg.], Gebäudeversicherung, St. Gallen/Zürich 2009, S. 91 f. Rz.