Schwindrisse im Erdgeschoss (EG) eindringenden und durch Deckenaussparungen im Untergeschoss (UG) wieder austretenden Wasser zuzuordnen ist. Dies steht auch im Einklang mit der vorerwähnten Feststellung der C.__ GmbH, wonach das Wasser sich beim Unwetter zwischen Stützmauer und Fassade gestaut und hinter der Aussendämmung durch die Backsteinwand in den Unterlagsboden gedrückt habe. Ob nun das Wasser durch Schwindrisse in den Mauern und Schächten (welche die Sapisol GmbH gemäss ihren Angaben nicht hatte feststellen können) oder durch Haarrisse bei den Abdichtungen des Lichtschachtaufsatzes (act. G 7/13 S. 2 Ziff.