eröffnet und ein gemeinsames Gespräch mit der Hausratversicherung abgelehnt habe, sei der GVA-Schadenexperte am Augenschein vom 12. September 2017 nicht interessiert gewesen, die Schadenursache festzustellen, sondern sei nach wenigen Minuten zum Schluss gekommen, dass keine Überschwemmung vorliege und das Wasser über Schwindrisse eingetreten sei. Bezüglich des Verhaltens des GVA- Schadenexperten anlässlich der Schadenaufnahme sei der Mitarbeiter der B.__AG zu befragen. Die C.__ GmbH habe keine Schwindrisse in den Mauern und Schächten feststellen können; sie sei klar der Ansicht, dass der Schaden durch ein plötzliches Überschwemmungsereignis eingetreten sei.