Im Nachhinein lasse sich nicht eruieren, was sich genau ereignet habe. In den Akten finde sich jedoch ein Fotodossier (act. G 7/1), welches die Gegebenheiten an verschiedenen Stellen und aus verschiedenen Blickwinkeln festhalte. Es könne keine Rede davon sein, dass der Schadenexperte der GVA nur einen kurzen Blick in den Lichtschacht geworfen habe. Er sowie der Leiter Schadendienst der GVA verfügten über das erforderliche Fachwissen. Der Sachverhalt sei genügend abgeklärt worden. Auf Parteibefragungen oder auf die Einholung eines Gutachtens könne verzichtet werden.