G 7/13 S. 2 Ziff. 4). Die C.__GmbH berichtete am 24. Mai 2018, sie habe am 15. September 2017 festgestellt, dass "das Unwetter vom 31. August 2017 anhaltend bis zum 2. September 2017 im Objekt durch ergiebige Niederschläge grossen Schaden" angerichtet habe. Es seien im ganzen Keller und im Erdgeschoss Trocknungsapparate aufgestellt gewesen. Sie habe versucht herauszufinden, wie und wo das Wasser ins Gebäude habe eindringen können. Hierbei habe sie feststellen müssen, dass die verputzte Aussenwärmedämmung im Sockelbereich nur ca. 30 cm ins Terrain gezogen worden sei und dass beim Übergang Kellergeschoss/ Backsteinmauerwerk keine Abdichtung vorhanden gewesen sei, obwohl der