Das Problem ist schon lange bekannt. …" (act. G 7/3). Im Einspracheentscheid vom 8. Februar 2018 führte die GVA ergänzend aus, der Lichtschacht sei oben mit einer Kunststoffwellplatte abgedeckt worden, um das Eindringen von Regenwasser zu verhindern. Des Weiteren sei der Lichtschacht rund 10 cm über Terrain mit einem Lichtschutzaufsatz erhöht und seitlich von innen abgedichtet worden. Jedoch seien bei den Abdichtungen Haarrisse erkennbar, welche darauf schliessen liessen, dass seitlich im Erdreich aufgestautes Wasser durchdringen könne (act. G 7/13 S. 2 Ziff.