Sie spielen sich auf ebener Erde ab und setzen Gebietsteile unter Wasser. Von diesen aus dringt das Oberflächenwasser in Räume und Keller ein (VerwGE B 2004/13 vom 23. April 2004 E. 2b mit Hinweisen). Für die Beurteilung der Frage, ob ein Hochwasser- oder Überschwemmungsschaden vorliegt, ist es von entscheidender Bedeutung, wie das Wasser seinen Weg ins Gebäude gefunden hat. Wasser, das sich von der Oberfläche her in ein Gebäude ergiesst, verursacht einen Elementarschaden. Gelangt hingegen das Wasser auf andere Weise in ein Gebäude, liegt in der Regel kein versicherter Elementarschaden im Sinne Art. 31 Abs. 1 Ziff.