zurückgehen. Von Hochwasser im Sinne von Art. 31 Abs. 1 Ziff. 3 GVG ist dann die Rede, wenn Wasser als Folge von übermässigen Niederschlägen die ihm von der Natur oder Menschenhand künstlich gezogenen Grenzen übersteigt. Hochwasser bedeutet Ansteigen des Wasserspiegels und Überborden von Flüssen und Seen. Dadurch kann auch Hochwasser zu Überschwemmungen führen. Überschwemmungen bestehen in der Überflutung von Land, Grund, Boden und Bauwerken, die nach ihrem Zweck oder ihrer Bewirtschaftung nicht zur Aufnahme von Wasser bestimmt sind. Sie spielen sich auf ebener Erde ab und setzen Gebietsteile unter Wasser.