2. Die amtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 4'000 bezahlt der Beschwerdeführer. Der in gleicher Höhe geleistete Kostenvorschuss wird verrechnet. 3. Der Beschwerdeführer entschädigt die Beschwerdegegnerin für das Beschwerdeverfahren mit CHF 3'120 (inkl. Barauslagen, ohne Mehrwertsteuer). © Kanton St.Gallen 2024 Seite 19/19