Das LZSG publiziert für die Schafhaltung folgende Praxis (https://www.sg.ch/umweltnatur/landwirtschaft/lzsg/Beratung/tierhaltung/ziegen-und-schafe.html): Im Winter ist den Schafen bei extremer Witterung ein künstlicher Witterungsschutz anzubieten. Vom 1. Dezember bis 28. Februar ist ihnen jederzeit ein Unterstand anzubieten, ausgenommen an Tagen und Nächten mit trockener Witterung. Im Sommer müssen ab 25°C – verbunden mit Sonneneinstrahlung – auf tagsüber beweideten Flächen Schattenplätze vorhanden sein, die allen Tieren gleichzeitig Platz bieten.