Das Gutachten räumt ein, dass die Investitionskosten der Grundeigentümerin von CHF 25'000 durch den (günstigen) Pachtzins von CHF 350/ Jahr nicht amortisiert werden können. Ohne Schafe und Ziegen ginge die Nutzung der abgelegenen und steilen Flächen jedoch mit unverhältnismässigem physischem Mehraufwand einher. Die Kleinviehhaltung rechtfertige sich nicht aufgrund strenger betriebswirtschaftlicher Überlegungen. Sie gehöre aber zur effizienten und effektiven Bewirtschaftung traditionellerweise und zwingend in das Betriebskonzept (S. 9).