nicht nur die neu gepachteten Flächen der B.__ AG gemeint sein können. Nach Ende der Sömmerungszeit (Ende September) bis Mitte November würden erneut sämtliche Parzellen abgeweidet (Herbstweide). Aus dem Gutachten ergibt sich weiter, dass die an sich unrentable Kleinviehhaltung Sinn mache, um die teils schwer zugänglichen Parzellen des Betriebes zu nutzen. Dabei sei den Tieren "wo betrieblich möglich immer sinnvoll und zweckmässig" Schutz vor extremer Witterung und vor etwaigen Angriffen von Tieren zu bieten (S. 7 f.). Das Gutachten räumt ein, dass die Investitionskosten der Grundeigentümerin von CHF 25'000 durch den (günstigen) Pachtzins von CHF 350/ Jahr nicht amortisiert werden können.