Dem privat eingeholten Gutachten "zur Notwendigkeit des Sommerschafstalles" des Landwirtschaftlichen Zentrums SG (Gutachten LZSG, act. 10/18) ist nunmehr zu entnehmen, dass die Schaf- und Ziegenherde des Beschwerdeführers über den Winter in der Weidescheune "K.__" (Vers.-Nr. 0012 auf GS Nr. 0008) unmittelbar beim Betriebszentrum gehalten wird und dass drei weitere alte Scheunen und Weidställe zwecks Witterungsschutz zur Verfügung stehen (Vers.-Nrn. 0013, 0014 und 0015). Die betreffenden drei Grundstücke (Nrn. 0009, 0010 und 0011) befinden sich allerdings nicht im Gebiet "D.__", sondern nördlich des Betriebszentrums.