3.3.3. Im Rekursverfahren (act. 10/3 Ziff. 14) begründete der Beschwerdeführer die betriebliche Notwendigkeit mit der vorübergehenden Einstallung von Auen und Lämmern zum Schutz vor Füchsen und Raben. Im Sommerschafstall könnten die Mutterschafe zusammen mit ihren neugeborenen Lämmern während derer ersten Lebenstage vor diesen Raubtieren geschützt untergebracht werden. Ansonsten müssten sie zum Betriebszentrum transportiert und dort ein entsprechender Raum geschaffen werden (vgl. aber sogleich!).