zonenfremden und illegalen Bautätigkeiten weiterzuführen. Das Verwaltungsgericht bestätigte den angeordneten Abbruch des Weidstalles. Gegen diesen Entscheid wurde Beschwerde beim Bundesgericht erhoben (Verfahren 1C_204/2019). Teilweise ähnlich gelagert ist auch der Fall B 2016/127 (VerwGE vom 23. Mai 2018;