3.3.2. Die Idee, die Weidscheune wieder zonenkonform zu nutzen, keimte sodann offensichtlich erst auf, als es galt, den verfügten Abriss des Gebäudes zu verhindern. Dieses Vorgehen – das "Nachschieben" landwirtschaftlicher Betriebsnotwendigkeit – scheint derzeit Schule zu machen. Im Verfahren B 2017/189 (Entscheid vom 28. Februar 2019) hatte es das Verwaltungsgericht ebenfalls mit einem Weidstall auf einer abgelegenen Parzelle zu tun, der vom Eigentümer mit erheblichem finanziellen Aufwand zu zonenfremden Aufenthaltszwecken vollständig erneuert worden war.