3.2.2. Der Beschwerdeführer rügt (wie gesagt zu Recht), Gesuchsgegenstand sei einzig die Sanierung der bestehenden Weidscheune für rund CHF 25'000. Die Notwendigkeit der Baute ergebe sich aus folgenden Gründen: Die rund 30 Schafe blieben während der Sömmerungszeit im Gebiet D.__. Beim Stall, der als Witterungsschutz diene, stehe ihnen Wasser zur Verfügung. Bei schlechtem Wetter könne im Stall zugefüttert werden. Die Auen brächten in diesem Gebiet ihre Lämmer zur Welt (ca. 18 bis 20 Stück). Die Weidewirtschaft mit Schafen erspare die arbeits- und zeitintensive Mähnutzung der steilen Grundstücke.