Dies gelte umso mehr, als das Kleinvieh zum einen zuvor auch ohne den fraglichen Stall (d.h. mit der bestehenden Infrastruktur) tierschutzkonform habe gehalten werden können. Zum andern sei die Beweidung der Parzellen mit Schafen und Ziegen zwar aus betriebskonzeptioneller Sicht nachvollziehbar, wirtschaftlich aber wenig lohnend. Umso weniger seien die genannten Investitionen objektiv notwendig. Für die Schafhaltung üblich und genügend sei vielmehr ein einfacher, gedeckter, allenfalls auf einer Seite geschlossener Unterstand zwecks Schutz vor Witterungseinflüssen.