Streitig ist mithin – wie die Vorinstanz zu Recht festgehalten hat – nicht die (erneute) Umnutzung bzw. Wiederzuführung des Weidstalles zu seinem ursprünglichen Zweck. Es geht vielmehr um die Frage, ob die im Wesentlichen bereits ausgeführte Gesamtsanierung mit Blick auf die künftige Nutzung als Sommerschafstall als zonenkonform zu bewilligen ist, nachdem das Grundstück langfristig an den als Landwirt tätigen Beschwerdeführer verpachtet worden ist.