Baudepartement. Während des Verfahrens reichte der Rekurrent unter anderem ein Privatgutachten des Landwirtschaftlichen Zentrums (LZSG) zu den Akten, das sich namentlich mit der Betriebsnotwendigkeit des Bauvorhabens befasst. Das Baudepartement folgte der gegenteiligen Argumentation der Stiftung WWF Schweiz sowie des AREG und wies den Rekurs mit Entscheid vom 27. Juni 2019 ab.