11. Januar 2017) verweigerte die Gemeinde X.__ am 25. April 2017 die nachträgliche Baubewilligung und verpflichtete die B.__ AG zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands innert vier Monaten nach Rechtskraft des Beschlusses. Die B.__ AG zog den hiergegen erhobenen Rekurs zurück, nachdem das Baudepartement am 29. August 2017 einen Augenschein durchgeführt und das Rechtsmittel als aussichtslos beurteilt hatte. Damit erwuchsen Bauabschlag und Wiederherstellungsverfügung der Gemeinde X.__ vom 25. April 2017 in Rechtskraft.