"Nötig" für die konkret in Frage stehende Bewirtschaftung (und damit grundsätzlich zonenkonform) sind landwirtschaftliche Bauvorhaben dann, wenn sie nach den objektiven Massstäben vernünftiger bäuerlicher Betriebsführung und örtlich herrschender Betriebsformen zur landwirtschaftlichen (d.h. bodenabhängigen) Produktion unmittelbar benötigt werden. Es widerspricht zunächst jeglicher Erfahrung und Logik, dass ein Grundeigentümer der Landwirtschaft notwendige Betriebsbauten entzieht und so die Bewirtschaftung seiner landwirtschaftlichen Grundstücke – auch durch einen Pächter – verunmöglicht.