{"Signatur": "SG_VGN_001", "Spider": "SG_Publikationen", "Datum": "2020-03-20", "PDF": {"Datei": "SG_Publikationen/SG_VGN_001_B-2019-158_2020-03-20.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte-detail?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=7231&type=1563347022&cHash=7dec0817877f991507b4ca4dc6609a8b", "Checksum": "bd8acfba04d9d69e30f0572c67e3ca74"}, "Scrapedate": "2024-05-27", "Num": ["B 2019/158"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 20.03.2020 B 2019/158"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 20.03.2020 B 2019/158"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 20.03.2020 B 2019/158"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "ScrapyJob": "446973/74/22", "Zeit UTC": "27.05.2024 04:10:36", "Checksum": "22149f2c2e34acc0c5cca65eec807216", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Verwaltungsgericht 20.03.2020 B 2019/158\n\nPublikationsplattform\nSt.Galler Gerichte\n\nFall-Nr.: B 2019/158\nStelle: Verwaltungsgericht\nRubrik: Verwaltungsgericht\nPublikationsdatum: 01.05.2020\nEntscheiddatum: 20.03.2020\n\n© Kanton St.Gallen 2024 Seite 1/19\nPublikationsplattform\nSt.Galler Gerichte\n\nEntscheid Verwaltungsgericht, 20.03.2020\nBau- und Planungsrecht, Art. 16a Abs. 1 RPG (SR 700) und Art. 34 RPV (SR\n700.1). Die Grundeigentümerin hat eine in der Landwirtschaftszone\ngelegene, ursprünglich als Sommerweidstall für Rinder erstellte Baute\nzuletzt als Geräteschuppen genutzt (als Nebenbaute zum nahegelegenen\nFerienhaus). Sie nahm (ohne Bewilligung) eine umfassende Erneuerung vor.\nDafür konnte ihr keine Ausnahmebewilligung erteilt werden, und die\nzuständige Gemeinde verfügte den Abbruch der Baute. Diese Entscheide\nsind rechtskräftig. Im Anschluss daran verpachtete die Grundeigentümerin\nden Stall mitsamt einigen Parzellen an einen Landwirt. Dieser beantragte die\nnachträgliche Bewilligung der vorgenommenen Arbeiten unter dem Titel\neines (nunmehr) zonenkonformen landwirtschaftlichen Bauvorhabens.\n\"Nötig\" für die konkret in Frage stehende Bewirtschaftung (und damit\ngrundsätzlich zonenkonform) sind landwirtschaftliche Bauvorhaben dann,\nwenn sie nach den objektiven Massstäben vernünftiger bäuerlicher\nBetriebsführung und örtlich herrschender Betriebsformen zur\nlandwirtschaftlichen (d.h. bodenabhängigen) Produktion unmittelbar\nbenötigt werden. Es widerspricht zunächst jeglicher Erfahrung und Logik,\ndass ein Grundeigentümer der Landwirtschaft notwendige Betriebsbauten\nentzieht und so die Bewirtschaftung seiner landwirtschaftlichen\nGrundstücke – auch durch einen Pächter – verunmöglicht. Dieser\nWiderspruch lässt sich mit der geltend gemachten Notwendigkeit der Baute\nfür die kurzzeitige Beweidung der gepachteten Parzellen mit Schafen nicht\nausräumen. Vollends widerlegt wird die behauptete Notwendigkeit durch\nden Umstand, dass der Pächter vor rund zehn Jahren eine unweit von der\nstreitbetroffenen Weidscheune entfernte gleichartige Baute aus dem\nGeltungsbereich des bäuerlichen Bodenrechts entlassen liess und zu\nzwecks zonenfremder Nutzung veräusserte (Verwaltungsgericht, B\n2019/158). Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht\nwurde mit Urteil vom 12. Mai 2021 abgewiesen (Verfahren 1C_247/2020).\n\nEntscheid vom 20. März 2020\n\nBesetzung\n\nAbteilungspräsident Zürn; Verwaltungsrichterin Zindel, Verwaltungsrichter Steiner;\nGerichtsschreiber Wehrle\n\nVerfahrensbeteiligte\n\n© Kanton St.Gallen 2024 Seite 2/19\nPublikationsplattform\nSt.Galler Gerichte\n\nA.__,\n\nBeschwerdeführer,\n\nvertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Alex Keller, relevanz.legal, Teufener Strasse 11,\nPostfach 1733, 9001 St. Gallen,\n\ngegen\n\nBaudepartement des Kantons St. Gallen, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.\nGallen,\n\nVorinstanz,\n\nund\n\nStiftung WWF Schweiz, Hohlstrasse 110, Postfach, 8010 Zürich,\n\nBeschwerdegegnerin,\n\nvertreten durch die WWF Sektion St. Gallen, Merkurstrasse 2, Postfach 2341,\n9001 St. Gallen,\n\ndiese vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. Franciska Hildebrand,\nEngelgasse 2 / Marktplatz, Postfach 42, 9004 St. Gallen,\n\nsowie\n\nPolitische Gemeinde X.__,\n\nBeschwerdebeteiligte,\n\nGegenstand\n\nBaugesuch (Sanierung und Umnutzung Scheune zu Sommerschafstall)\n\n© Kanton St.Gallen 2024 Seite 3/19\nPublikationsplattform\nSt.Galler Gerichte\n\nDas Verwaltungsgericht stellt fest:\n\nA.\nDie B.__ AG, C.__, ist Eigentümerin diverser Grundstücke im Gebiet \"D.__\" am E.__\n(Nrn. 0001, 0002, 0003, 0004, 0005 und 0006, Grundbuch X.__). Die Grundstücke\nliegen an einem mehrheitlich steil nach Osten abfallenden Wiesenbord und bilden eine\nzusammenhängende Fläche von knapp 1.5 ha. Sie liegen gemäss Zonenplan der\nGemeinde X.__ vom 6. März 1998 in der Landwirtschaftszone. Gemäss Richtplan des\nKantons St. Gallen liegen die Grundstücke zudem im Perimeter des\nLandschaftsschutzgebiets \"F.__ – G.__\". Ferner sind sie gemäss Bundesinventar der\nLandschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) Teil des BLN-\nGebiets 0010 (H.__) bzw. dessen Teilraums 1 (F.__ und I.__). Die Grundstücke sind\nsodann von der vor 20 Jahren provisorisch ausgeschiedenen Grundwasserschutzzone\n\"J.__\" erfasst.\n\nAuf dem Grundstück Nr. 0006 befindet sich eine Weidscheune (Vers.-Nr. 0007) mit\nBaujahr 1919. Das Gebäude verfügt über Aussenmasse von ca. 8.8 x 7.7 m, und die\nFirsthöhe beträgt ca. 7 m. Die übrigen erwähnten Grundstücke der B.__ AG sind nicht\nbebaut. Unmittelbar westlich des Gebäudes verläuft entlang der Grundstücksgrenze\nder Fahrweg \"D.__\" (Gemeindestrasse 3. Klasse).\n\nB.\nDie Gemeinde X.__ stellte am 28. Juni 2016 umfangeiche Bautätigkeiten an der\nWeidscheune Vers.-Nr. 0007 und deren Umgebung fest und erliess tags darauf einen\nBaustopp. Gleichzeitig forderte sie die B.__ AG zur Einreichung eines Baugesuchs oder\nzur Beseitigung der nicht bewilligten Bauteile bzw. der ausgeführten Arbeiten auf.\n\nMit Baugesuch vom 31. August 2016 ersuchte die B.__ AG nachträglich um eine\nBewilligung für den Umbau bzw. die Erweiterung der Scheune samt\nTerrainveränderungen. Gegenstand des Gesuchs waren: Ersatz bzw. Ergänzung der\nBodenplatte (über das Gebäude hinaus im Sinne eines Vorplatzes), Erstellung eines\nBetonsockels west- bzw. bergseitig, Ersatz der inneren Tragekonstruktion sowie der\nStützmauer auf der Nordseite, Ersatz und Verbreiterung des Tors und Erstellung eines\nSchlammsammlers im neuen Vorplatz. Das Gebäude sollte der B.__ AG weiterhin als\nGeräteschuppen für das nahe gelegene Ferienhaus dienen.\n\n"}