© Kanton St.Gallen 2024 Seite 16/17 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 4. Die amtlichen Kosten der Beschwerdeverfahren von CHF 3'000 bezahlt der Staat (Vorinstanz). Die amtlichen Kosten des Rekursverfahrens betreffend Studiendarlehen von CHF 400 trägt der Staat (Vorinstanz). Dem Beschwerdeführer ist der für jenes Verfahren geleistete Kostenvorschuss von CHF 400 zurückzuerstatten. 5. Ausseramtliche Kosten werden nicht entschädigt. © Kanton St.Gallen 2024 Seite 17/17