1. Die Beschwerdeverfahren B 2019/155 und B 2019/157 werden vereinigt. 2. Die Beschwerde B 2019/155 wird gutgeheissen. Die Angelegenheit wird zur Prüfung der weiteren Leistungsvoraussetzungen und zum Entscheid über den Stipendienanspruch für das Herbstsemester 2015/16 an die Vorinstanz (Stipendienabteilung) zurückgewiesen. 3. Die Beschwerde B 2019/157 wird gutgeheissen. Die Angelegenheit wird zur Prüfung der weiteren Leistungsvoraussetzungen und zum Entscheid über den Darlehensanspruch für das Herbstsemester 2015/16 sowie das Frühjahrssemester 2016 an die Vorinstanz (Stipendienabteilung) zurückgewiesen.