Gleichzeitig seien die Prüfungs- und Studienordnungen so konzipiert worden, dass die Studenten sich ihrem Studium auch nur teilzeitlich widmen könnten. Die Vorinstanz habe kantonales Recht verletzt, als sie den Ausbildungsabschnitt von © Kanton St.Gallen 2024 Seite 11/17 Publikationsplattform St.Galler Gerichte