Studierende selber entscheiden könne, wie er sein Studium gestalten wolle. Ein speziell auf Teilzeitstudierende ausgerichtetes und klar geregeltes Angebot biete die Uni St. Gallen nicht an. Weshalb der Beschwerdeführer geltend mache, er habe während seines fünfeinhalbjährigen Studiums nur 179.25 ECTS-Punkte erzielt, womit ihm drei Jahre anzurechnen seien, sei unverständlich und nicht nachvollziehbar. Gemäss korrekter Berechnung der Stipendienabteilung umfasse der Zeitraum von Herbstsemester 2006 bis Herbstsemester 2011 fünfeinhalb Jahre, und zwar unabhängig der in dieser Zeit erreichten ECTS-Punkte. Ihre Feststellung in der Verfügung vom 12. Mai 2015 (act.