Die aktuelle Studienordnung setze sich aus dem Assessmentjahr, der Bachelor-Ausbildung sowie der Masterstufe zusammen. Die Regelstudienzeit des Assessmentjahres betrage zwei Semester, in der Bachelorausbildung vier Semester und auf der Masterstufe drei Semester. Ab Beginn des Herbstsemesters 2011 sei eine Studienzeitbeschränkung von sechs Semestern für das Assessmentjahr, von 10 Semestern für die Bachelorausbildung und von 8 Semestern für die Masterstufe eingeführt worden (act. G 10/62a/1 [B 2019/155]).