Die Studierenden müssten einzig beachten, dass sie die auf Beginn des Herbstsemester 2011 eingeführte Studienzeitbeschränkung nicht überschritten. Die maximale Studiendauer betrage für das Assessmentjahr 6 Semester, für die Bachelor-Ausbildung 10 Semester und für die Master-Stufe 8 Semester (act. G 10/49a/1 bzw. G 10/58a/1 [B 2019/155]). In der Bestätigung vom 4. Dezember 2018 hielt die Universität St. Gallen fest, dass die Bachelor- und Masterprogramme der Universität als Vollzeitstudiengänge konzipiert seien. Die aktuelle Studienordnung setze sich aus dem Assessmentjahr, der Bachelor-Ausbildung sowie der Masterstufe zusammen.