3.4. Gemäss Bestätigung der Universität St. Gallen vom 27. März 2017 war der Beschwerdeführer vom Wintersemester 2006/07 (1. Oktober 2006) bis Frühjahrssemester 2013 (31. Juli 2013) ununterbrochen als regulärer Studierender auf der Bachelor-Stufe in Volkswirtschaftslehre immatrikuliert. Das Studium an der Uni St. Gallen sei grundsätzlich als Vollzeitstudium konzipiert, könne aber auch als Teilzeitstudium absolviert werden. Die Studierenden müssten einzig beachten, dass sie die auf Beginn des Herbstsemester 2011 eingeführte Studienzeitbeschränkung nicht überschritten.