60 ECTS-Punkte gelten als ein Jahr (Abs. 1). Wendet eine Ausbildungsstätte das ECTS nicht an, wird sachgemäss auf die Angaben und Vorschriften der Ausbildungsstätte über Dauer und Intensität der Ausbildung abgestellt (Abs. 2, vgl. zu den Mitgliedern des Europäischen Hochschulraums, www.ehea.info). © Kanton St.Gallen 2024 Seite 9/17 Publikationsplattform St.Galler Gerichte