26 StipG). Wie sich nachstehend (in E. 4) jedoch zeigen wird, stellen sich mit Bezug auf die konkret zu beurteilende Frage der Anrechnung von © Kanton St.Gallen 2024 Seite 8/17 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Ausbildungszeiten, für welche der Beschwerdeführer keine staatliche Förderung durch den Kanton St. Gallen beanspruchte, keine übergangsrechtlichen Fragen im erwähnten Sinn.