© Kanton St.Gallen 2024 Seite 5/17 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Gerichtskostenvorschüssen verzichtet und über das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege sowie die Frage der Verfahrensvereinigung im Endentscheid befunden werde (act. G 7 [B 2019/155 und 157]). B.c. In den Vernehmlassungen vom 18. Oktober 2019 beantragte die Vorinstanz Abweisung der Beschwerden, unter Kostenfolge zulasten des Beschwerdeführers. Zur Begründung verwies sie auf die angefochtenen Entscheide und verzichtete auf weitere Ausführungen (act. G 9 [B 2019/155 und 157]).