Stipendienrückforderung und Stipendienanspruch Herbstsemester 2015/16 (Verfahren B 2017/33) hiess es unter Aufhebung des Rekursentscheids vom 9. Februar 2017 teilweise gut, soweit darauf einzutreten war. Die Sache wurde zum materiellen Entscheid über den Stipendienanspruch für das Herbstsemester 2015/16 an die Vorinstanz zurückgewiesen. © Kanton St.Gallen 2024 Seite 4/17 Publikationsplattform St.Galler Gerichte