A.c. Die gegen die Verfügungen vom 12. Mai 2015 von A.__ erhobenen Rekurse (act. G 10/1 [B 2019/155]) wies das Bildungsdepartement mit Entscheiden vom 9. Februar 2017 ab (act. G 10/31 [B 2019/155]), soweit es darauf eintrat (act. G 10/33 [B 2019/155]). Die gegen die beiden Entscheide vom 9. Februar 2017 erhobenen Beschwerden vereinigte das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen im Entscheid vom 6. August 2018. Die Beschwerde betreffend Rückforderung von Stipendien für das Ausbildungsjahr 2014/15 (Verfahren B 2017/32) wies es ab, soweit es darauf eintrat. Die Beschwerde betreffend Verrechnung Stipendienrückforderung und Stipendienanspruch