Am 16. Februar 2015 reichte er eine Zusammenstellung der von ihm erzielten Löhne sowie der Anzahl Arbeitstage für die Zeit vom 1. Februar 2014 bis 31. Januar 2015 ein. Am 12. Mai 2015 zog die Stipendienabteilung die Verfügung vom 24. März 2014 sowie die Mitteilung vom 2. Oktober 2014 in Wiedererwägung mit der Begründung, dass sich aufgrund der Lohnabrechnungen der Stipendienanspruch für das Frühjahr- und das Herbstsemester 2014/15 auf CHF 9‘900 reduziere. Der zu viel ausbezahlte Betrag von © Kanton St.Gallen 2024 Seite 3/17 Publikationsplattform St.Galler Gerichte