Herbstsemester 2014/15 ein Stipendium von CHF 6‘500 in Aussicht stellte und festhielt, dass dieses mit der Einreichung der Ausbildungsbestätigung zu beantragen sei. Bei der Berechnung des Anspruchs ging sie von Eigenleistungen von CHF 3‘000 pro Semester bzw. CHF 6‘000 pro Jahr aus. Am 2. Oktober 2014 gab die Stipendienabteilung A.__ bekannt, dass ihm für das Herbstsemester 2014/15 ein Stipendium von CHF 6‘500 zugesprochen werde. Sie wies - wie bereits in den Verfügungen vom 20. Februar und 24. März 2014 - darauf hin, dass Änderungen in den massgebenden Verhältnissen innert 20 Tagen mitzuteilen seien.