Mit Verfügung vom 20. Februar 2014 sprach ihm die Abteilung Stipendien- und Studiendarlehen des Bildungsdepartements des Kantons St. Gallen (nachfolgend: Stipendienabteilung) für das Frühjahrssemester 2014 ein Stipendium von CHF 6‘500 zu und teilte ihm gleichzeitig mit, dass er mit Abschluss des Frühjahrssemesters 2014 die maximal beitragsberechtigte Ausbildungsdauer von 12 Jahren erreicht habe, weshalb für das Herbstsemester 2014/15 und danach keine Beitragsberechtigung mehr bestehe. Diese Verfügung zog die Stipendienabteilung mit einer weiteren Verfügung vom 24. März 2014 insofern in Wiedererwägung, als sie A.__ zusätzlich für das