6.3.6. Zu den im konkreten Fall im Zusammenhang mit dem Stichtag aufgeworfenen Rechtsfragen findet sich – soweit ersichtlich – in der kantonalen Praxis nichts Näheres. Das Schätzerhandbuch 2019 ordnet die Gleichsetzung mit dem Kaufpreis (für das Bauland) der Sachwertmethode zu (S. 115 ff.). Die Gleichsetzung mit dem Landwert sei zulässig, wenn der Kauf unter normalen Verhältnissen erfolgt sei. Kaufpreise unter dem Einfluss ungewöhnlicher oder persönlicher Verhältnisse (Kauf unter Verwandten, © Kanton St.Gallen 2024 Seite 20/24 Publikationsplattform St.Galler Gerichte