von nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken als Steuerwerte der Mietwert und der Verkehrswert ermittelt. Die Schätzungswerte werden nach den allgemein anerkannten, von den massgeblichen Berufsorganisationen empfohlenen Schätzungsregeln festgelegt (vgl. dazu das von der schweizerischen Vereinigung kantonaler Grundstückbewertungsexperten-Kammer bzw. vom Schweizerischen Verband der Immobilientreuhänder herausgegebene Schweizerische Schätzerhandbuch, Bewertung von Immobilien, 5. Aufl. 2019 [nachfolgend: Schätzerhandbuch 2019]). Der Fachdienst für Grundstückschätzung erlässt ergänzende Richtlinien und Weisungen (Art. 9 Abs. 1 und 2 VGS).