m2 bezahlt worden. Bei diesen Liegenschaften handle es sich jedoch nicht um Abbruchliegenschaften, weshalb sie zum Vergleich mit © Kanton St.Gallen 2024 Seite 15/24 Publikationsplattform St.Galler Gerichte jener des Beschwerdeführers nicht geeignet seien. Zudem datierten diese Vergleichspreise zeitlich alle nach dem Stichtag und dem Datum der Schätzung.