6.2.3. Die Vorinstanz erwog, auf dem Grundstück könne ein Gebäude mit fünf Vollgeschossen erstellt werden. Entsprechend bestehe im heutigen Zustand eine hohe Ausnützungsreserve (von der bei der geltenden Ausnützungsziffer von 1.6 maximal möglichen Bruttogeschossfläche von 2'580 m2 seien aktuell lediglich 335 m2 ausgenützt). Der südliche Teil, d.h. mehr als die Hälfe der Parzelle, sei nicht überbaut. Die vorliegende Bausubstanz aus dem Jahr 1935 sei in die Jahre gekommen und seit längerem nicht mehr unterhalten worden. Schliesslich sei auch seit dem Jahr 2014 bekannt, dass auf dem Grundstück eine Grossüberbauung geplant werde.