Im Rekursverfahren forderte die Vorinstanz den Beschwerdegegner auf, eine erweiterte, über Handänderungen im Perimeter der geplanten Überbauung "Y.__" hinausgehende Liste mit Vergleichspreisen aus einem repräsentativen Zeitraum vor und nach dem Stichtag einzureichen (act. 7/12). Der Beschwerdegegner reichte Angaben zu weiteren Handänderungen ein, allerdings finden sich auf der Liste ausschliesslich © Kanton St.Gallen 2024 Seite 14/24 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Grundstücke, die mehr als ein Jahr nach der (gemischten) Schenkung des Grundstücks Nr. 0000__ die Hand gewechselt haben (act. 7/14.2).