4. Die tatsächlichen Gegebenheiten sind unbestritten: Das in der Gemeinde X.__ gelegene, 1'613 m2 grosse Grundstück Nr. 0000__ ist mit den Gebäuden Vers. Nrn. 0002__ (Zweifamilienhaus mit Praxis) und 0003__ (Weinkeller) überbaut. Es ist der Kernzone K5a zugewiesen. Im Norden grenzt es an die S.__-strasse, im Süden an die R.__-strasse. Gegen Westen wird die Parzelle durch eine Privatstrasse und gegen Osten durch eine als Weg 1. Klasse eingeteilte Strasse von den Nachbargrundstücken © Kanton St.Gallen 2024 Seite 6/24 Publikationsplattform St.Galler Gerichte