2. Die amtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 2'000 bezahlt die Beschwerdeführerin unter Verrechnung des geleisteten Kostenvorschusses in gleicher Höhe. © Kanton St.Gallen 2024 Seite 9/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 3. Ausseramtliche Kosten werden nicht entschädigt. Der Abteilungspräsident Die Gerichtsschreiberin Eugster Schambeck © Kanton St.Gallen 2024 Seite 10/10