3.6. Nach Art. 39bis Abs. 1 VSG trägt der Kanton den Aufwand der anerkannten privaten Sonderschule für die Erfüllung der Leistungsvereinbarung, unter Abzug von Beiträgen der Eltern sowie unter Berücksichtigung von Unterhalt und Sanierung der Infrastruktur. Die Schulgemeinde leistet dem Kanton jährlich einen pauschalen Beitrag von CHF 36'000 je schulpflichtige Schülerin oder schulpflichtigen Schüler in einer © Kanton St.Gallen 2024 Seite 8/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte