Dies ist allerdings vorliegend auch nicht relevant, da A.__ aufgrund der bestehenden behinderungsspezifischen Bedürfnisse (siehe Förder- bzw. Lernberichte der Schuljahre 2015/16 bis 2017/18) nicht die Regel-, sondern die Sonderschule besuchte. In der Sonderschule werden die Lernziele in den Fachbereichen dem Entwicklungsstand der einzelnen Schülerinnen und Schüler angepasst. Die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler bedingen ein flexibles und angepasstes schulisches, © Kanton St.Gallen 2024 Seite 6/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte